Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Stiegelmayr
Stand: 11.03.2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hundeschule Stiegelmayr, Inhaberin Myriam Stiegelmayr, Albert-Einstein-Str. 23, 86399 Bobingen (nachfolgend „Hundeschule“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“), über Trainings-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen rund um Hunde.
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Dies gilt insbesondere für:
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Erstgespräche
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Einzeltrainings
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Gruppenkurse
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Social Walks
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Workshops / Sonderveranstaltungen
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Dummytraining
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Mantrailing
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Longieren
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Anschaffungsberatung
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Freilauf-Nutzung des Hundeplatzes / Freilauf-Abo
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Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Hundeschule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
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Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, Hundeerziehung, Verhaltensberatung, Beschäftigung, Beratung und ggf. Nutzung des Hundeplatzes.
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Die Hundeschule schuldet keinen bestimmten Trainingserfolg. Der Erfolg hängt insbesondere von der konsequenten Mitarbeit des Teilnehmers, den individuellen Eigenschaften des Hundes, dem häuslichen Umfeld sowie der Umsetzung der Trainingsanweisungen im Alltag ab.
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Die Hundeschule ist berechtigt, Trainingsinhalte, Trainingsorte, Gruppenzusammensetzungen, Uhrzeiten oder Abläufe aus fachlichen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen anzupassen, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
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Trainings können – je nach Angebot – auf dem Hundeplatz, am Wohnort des Teilnehmers, an öffentlichen Orten oder an sonstigen geeigneten Orten stattfinden.
§ 3 Vertragsschluss / Buchung
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Die Buchung von Leistungen kann insbesondere erfolgen:
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über das von der Hundeschule genutzte Buchungssystem (z. B. Eversports),
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per E-Mail,
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telefonisch,
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per Messenger / Kurznachrichtendienst,
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oder in sonstiger Textform.
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Ein Vertrag kommt zustande, sobald:
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die Buchung durch die Hundeschule bestätigt wurde,
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oder der Teilnehmer im Buchungssystem eine verbindliche Buchung vorgenommen hat,
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oder die Leistung mit Zustimmung beider Seiten begonnen wird.
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Maßgeblich für Leistungsumfang, Preise und Bedingungen sind die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website, im Buchungssystem oder in individueller Vereinbarung angegebenen Konditionen.
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Die Hundeschule behält sich vor, Buchungen im Einzelfall aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere aus Kapazitäts-, Sicherheits- oder tierschutzrelevanten Gründen.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen / Angaben des Teilnehmers
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Der Teilnehmer versichert, dass der angemeldete Hund:
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ausreichend gesund und körperlich belastbar ist,
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nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet,
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frei von Parasiten ist, soweit diese andere Hunde oder Menschen gefährden können,
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über einen dem Alter und Gesundheitszustand angemessenen Impf- bzw. Schutzstatus verfügt,
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und für die jeweilige Trainingsform geeignet ist.
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Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn des Trainings über alle wesentlichen Umstände zu informieren, insbesondere über:
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aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren,
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Beißvorfälle,
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Angstverhalten / Panikreaktionen,
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Läufigkeit,
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gesundheitliche Einschränkungen,
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bestehende behördliche Auflagen,
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Maulkorbpflicht,
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Leinenpflicht,
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oder sonstige Besonderheiten.
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Der Teilnehmer versichert, dass für den Hund eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht.
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Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis, Impfnachweis, tierärztliche Bescheinigung) vorzulegen.
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Unrichtige, unvollständige oder verschwiegene Angaben können zum Ausschluss von einzelnen Leistungen oder vom gesamten Angebot führen.
§ 5 Teilnahme von Mensch und Hund / Eigenverantwortung
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Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung des Teilnehmers.
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Der Teilnehmer ist während des Trainings für das Verhalten seines Hundes selbst verantwortlich.
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Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Hund außerhalb ausdrücklich freigegebener Situationen angeleint zu führen und die Anweisungen der Hundeschule zu beachten.
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Kinder dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten teilnehmen oder anwesend sein.
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Die Hundeschule ist berechtigt, zur Gewährleistung von Sicherheit und tierschutzgerechtem Training verbindliche Anweisungen zu erteilen.
§ 6 Haftung des Teilnehmers / Hundehalterhaftung
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Der Teilnehmer haftet für sämtliche von ihm, seinen Begleitpersonen oder seinem Hund verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Die gesetzliche Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB bleibt unberührt.
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Der Teilnehmer stellt die Hundeschule von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einem vom Teilnehmer, dessen Begleitpersonen oder dessen Hund verursachten Schaden beruhen.
§ 7 Haftung der Hundeschule
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Die Hundeschule haftet unbeschränkt bei:
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Vorsatz,
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grober Fahrlässigkeit,
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Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Hundeschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
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Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitenden und sonstigen eingesetzten Personen der Hundeschule.
§ 8 Preise / Zahlungsbedingungen
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Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten oder individuell vereinbarten Preise.
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Zahlungen erfolgen – je nach Buchungsweg – über das Buchungssystem, per Überweisung, bar oder über sonstige von der Hundeschule angebotene Zahlungsmethoden.
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Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung mit Vertragsschluss bzw. Buchung sofort fällig.
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Zusatzleistungen (z. B. Anfahrtspauschalen, Verlängerungszeiten, Sonderleistungen, Material, Sondertermine) werden gesondert berechnet, sofern dies vorab vereinbart oder in der Preisliste ausgewiesen ist.
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Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die Hundeschule berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
§ 9 Terminabsagen / Umbuchung / Nichterscheinen
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Vereinbarte Termine sind verbindlich.
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Einzeltrainings / Erstgespräche / Anschaffungsberatungen können bis 7 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden, sofern keine abweichende Einzelvereinbarung getroffen wurde.
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Gruppenkurse / Social Walks / offene Gruppenstunden / sonstige Gruppenangebote können bis 4 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden, sofern das jeweilige Angebot nichts Abweichendes vorsieht.
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Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt:
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die gebuchte Leistung als in Anspruch genommen,
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bzw. die vereinbarte Vergütung wird in voller Höhe fällig,
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es sei denn, der frei gewordene Platz kann von der Hundeschule noch anderweitig vergeben werden.
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Bei Mehrfachkarten / Paketen / Abos kann die Hundeschule vorsehen, dass ein Termin bei verspäteter Absage verfällt. Maßgeblich sind dann die Bedingungen des jeweiligen Angebots.
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Die Hundeschule behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, extreme Witterung, höhere Gewalt, Sicherheitsgründe) abzusagen oder zu verlegen. Bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nach Wahl der Hundeschule nachgeholt, gutgeschrieben oder erstattet.
§ 10 Verspätung / Verlängerung von Einzelterminen
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Erscheint der Teilnehmer verspätet zu einem Einzeltermin, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Zeitfensters.
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Eine Verlängerung erfolgt nur, wenn dies organisatorisch möglich ist und die Hundeschule zustimmt.
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Wird ein Einzeltermin auf Wunsch oder mit Veranlassung des Teilnehmers um mehr als 15 Minuten über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinaus verlängert, kann jede angefangene weitere Viertelstunde gemäß aktueller Preisliste zusätzlich berechnet werden.
§ 11 Ausschluss von Training / Sicherheitsgründe
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Die Hundeschule ist berechtigt, Hunde oder Teilnehmer ganz oder teilweise von einzelnen Trainings, Gruppen oder Veranstaltungen auszuschließen, wenn:
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erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen,
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wesentliche Informationen verschwiegen wurden,
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tierschutzwidriges Verhalten vorliegt,
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der Trainingsablauf erheblich gestört wird,
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oder Anweisungen der Hundeschule wiederholt nicht beachtet werden.
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Ein Ausschluss kann vorübergehend oder dauerhaft erfolgen.
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Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, soweit der Ausschluss im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegt, insbesondere bei verschwiegenen Risiken, Pflichtverletzungen oder sicherheitsgefährdendem Verhalten.
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Die Hundeschule kann im Einzelfall eine alternative Leistung, Umbuchung oder Gutschrift anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 12 Gruppentraining / Soziale Interaktionen / Freilauf im Training
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Im Gruppentraining und bei Sozialkontakten zwischen Hunden können trotz fachkundiger Anleitung Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden.
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Freilauf, Annäherungen, Kontaktaufnahmen, gemeinsame Übungen oder sonstige Interaktionen zwischen Hunden erfolgen nur, wenn die Hundeschule dies freigibt.
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Der Teilnehmer bleibt auch in freigegebenen Situationen für seinen Hund verantwortlich.
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Die Hundeschule entscheidet nach fachlichem Ermessen, ob ein Hund für bestimmte Gruppen- oder Freilaufsituationen geeignet ist.
§ 13 Freilauf-Abo / Nutzung des Hundeplatzes ohne Aufsicht
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Soweit die Hundeschule eine selbstständige Nutzung des Hundeplatzes (z. B. Freilauf-Abo) anbietet, erfolgt diese ohne ständige persönliche Aufsicht der Hundeschule.
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Die Nutzung setzt voraus:
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eine vorherige Freigabe durch die Hundeschule,
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eine gültige Buchung / ein aktives Abo,
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die Einhaltung der jeweils geltenden Platz- und Sicherheitsregeln,
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sowie die Nutzung ausschließlich durch die freigegebenen Personen und Hunde.
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Zugangsdaten, App-Zugänge, Codes, digitale Schlüssel oder sonstige Zutrittsberechtigungen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
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Die Nutzung des Hundeplatzes ist nur im gebuchten Zeitfenster zulässig.
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Der Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere:
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Tore und Zugänge ordnungsgemäß zu schließen,
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den Platz sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen,
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Hundekot unverzüglich zu entfernen,
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Schäden oder Störungen unverzüglich zu melden,
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keine Dritten unbefugt mitzubringen oder den Zugang zu ermöglichen,
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keine gewerblichen oder vereinsmäßigen Trainings durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
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Die Hundeschule kann das Freilauf-Abo oder einzelne Nutzungen bei Verstößen, Sicherheitsbedenken, Missbrauch oder Zahlungsverzug vorübergehend sperren oder außerordentlich kündigen.
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Die Nutzung des Hundeplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die während der unbeaufsichtigten Nutzung entstehen, haftet die Hundeschule nur nach Maßgabe von § 7.
§ 14 Mehrfachkarten / Pakete / Gültigkeit
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Mehrfachkarten, Pakete oder Zeitkontingente sind – sofern nicht anders angegeben – personengebunden und hundebezogen.
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Eine Übertragung auf andere Personen oder andere Hunde ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hundeschule zulässig.
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Die jeweilige Gültigkeitsdauer ergibt sich aus dem gebuchten Angebot / der Preisliste / dem Buchungssystem.
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Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht genutzte Leistungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen.
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Eine Barauszahlung nicht genutzter Restleistungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Workshops / Sonderveranstaltungen / Mindestteilnehmerzahl
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Für Workshops, geschlossene Kurse, Sonderveranstaltungen oder zeitlich befristete Programme können ergänzende Bedingungen gelten.
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Die Hundeschule kann Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit, Witterung, Sicherheitsgründen oder höherer Gewalt absagen oder verlegen.
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In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren nach Wahl der Hundeschule:
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erstattet,
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gutgeschrieben,
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oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
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§ 16 Bild- und Tonaufnahmen / Einwilligung
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Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teilnehmer oder Begleitpersonen erkennbar sind, werden von der Hundeschule nur auf Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung für Werbe-, Website-, Social-Media- oder sonstige Veröffentlichungszwecke verwendet.
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Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
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Ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen zu Werbezwecken.
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Eigene Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Teilnehmer sind während des Trainings nur mit vorheriger Zustimmung der Hundeschule und unter Wahrung der Rechte Dritter zulässig.
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Trainingsunterlagen, Konzepte, Inhalte, Ablaufpläne und von der Hundeschule bereitgestellte Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden.
§ 17 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung der Hundeschule in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
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Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Buchung, E-Mail, Telefon) geschlossen wird, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
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Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung der Hundeschule.
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Bucht der Teilnehmer eine Dienstleistung, die vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, kann die Hundeschule verlangen, dass der Teilnehmer:
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ausdrücklich zustimmt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird, und
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bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann.
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Erfolgt die Buchung über ein externes Buchungssystem, gelten ergänzend die dort im Buchungsprozess angezeigten Informationen, soweit sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wichtig für dich:
Zu diesem § brauchst du zusätzlich eine eigene Widerrufsbelehrung + Muster-Widerrufsformular (separate Seite oder im Checkout).
Wenn du willst, schreibe ich dir das direkt im Anschluss auch noch mit.
§ 19 Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr -
Die Hundeschule ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.
Hinweis: Die EU-OS-Plattform wurde zwar faktisch eingestellt, viele Websites haben den Hinweis aber noch. Wenn du möchtest, kann ich dir das 2026-rechtskonform modernisieren und die alte ODR-Passage bereinigen. Dein aktuelles Impressum enthält sie noch.
§ 20 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
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Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – Augsburg.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


